Bonn (dpa) – Nach Amazon, Google und Meta hat das Bundeskartellamt auch für Microsoft eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb» festgestellt. Mit dieser Feststellung ist die Bonner Behörde nun in der Lage, den weltgrößten Softwarekonzern einer schärferen Aufsicht zu unterziehen und Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb gefährden, zu untersagen.
Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, die Produkte von Microsoft seien in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig. «Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt.» Dazu kämen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. «Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat.»
Ein Sprecher von Microsoft erklärte: «Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen und werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten.»
Schärfer als das europäische DMA
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von Microsoft über den europäischen Digital Market Act (DMA) hinaus ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur für Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte Gatekeeper-Funktion festgestellt. Die Europäische Kommission prüft noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.
Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. «Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.» Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
Quellen: Mit Material der dpa.