Koalitionsbeschluss: Keine Streichung des ‚Rasse‘-Begriffs aus dem Grundgesetz

VonMyriam Nollte

9. Februar 2024

Die Ampel-Koalition hat ihre Pläne, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, aufgegeben. Diese Entwicklung folgt nach eingehenden Bedenken vonseiten des Zentralrates der Juden in Deutschland. Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP haben sich gegen eine Änderung entschieden. Ursprünglich war dieses Vorhaben ein zentraler Punkt im Koalitionsvertrag.

Historischer und symbolischer Kontext

In Artikel 3 des Grundgesetzes, der derzeit den Begriff „Rasse“ enthält, steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“. In Reaktion auf den Nationalsozialismus und dessen rassistische Ideologie entstand dieser Artikel, um eine klare Absage an jegliche Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung zu formulieren. Kritik gab es jedoch daran, dass die Verwendung des Begriffes die Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen suggerieren könnte. Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, betonte jedoch die Wichtigkeit dieses Begriffes als Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen während des Holocausts.

Positionen und Hintergründe

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese erklärte, dass der Begriff historisch zu betrachten sei und heute wahrscheinlich anders formuliert würde. Die Union unterstützt die Entscheidung der Koalition, den Begriff beizubehalten. Die juristische Komplexität bei der Umsetzung einer Streichung war ebenfalls ein Faktor bei dieser Entscheidung.

Symbolik und Recht

Eine Änderung des Grundgesetzes würde rechtlich begrenzte Auswirkungen haben, da der Begriff ‚Rasse‘ auch in anderen internationalen Dokumenten, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union, enthalten ist. Der Jurist Daniel Thym betonte jedoch die symbolische Bedeutung einer solchen Änderung. Trotzdem bleibt der Begriff in einigen Landesverfassungen erhalten, während er in anderen bereits gestrichen wurde, wie beispielsweise in Brandenburg, Thüringen und im Saarland.

Quellen: Mit Material der dpa.

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