Berlin (dpa) – Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht.
Maximal fünf Tage
Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
«Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten», sagte ein GKV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.
Lauterbach hatte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen erläutert, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig sind – sondern auch, wenn Kinder krank sind und Eltern zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld ein ärztliches Zeugnis benötigen. Dies sei «ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern», heißt es in dem Schreiben, über das zuerst die «Rheinische Post» berichtete.
Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu müssen sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Zahl der Kinderkrankentage erhöht
Ein kürzlich beschlossenes Gesetz regelt laut Ministerium eine Erhöhung der Zahl der Tage, für die man Kinderkrankengeld beantragen kann. Nach Corona-Sonderregelungen wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr gewesen – das Gesetz erhöht die Zahl für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil.
Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Für eine Folgebescheinigung muss man in die Praxis. Wurde die erste in der Praxis ausgestellt, ist die Folgebescheinigung auch per Telefon möglich. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.
Quellen: Mit Material der dpa.