Produktrückruf: „Deutsche See“ ruft Lachs wegen Salmonellen zurück

VonFlorian Stickel

23. Mai 2023
Bild: NIF / This image was created with the assistance of DALL·E 2Bild: NIF / This image was created with the assistance of DALL·E 2

Die Deutsche See GmbH ruft vorsorglich zwei ihrer Lachsprodukte zurück. Bei regelmäßigen Routinekontrollen wurden in einer Wildkräuter-Blütenmischung, die als Aufstreu für zwei gebeizte Lachsartikel verwendet wird, Salmonellen festgestellt, so das Unternehmen. Die betroffenen Artikel sind der Wildkräuterlachs (Artikelnummer 85667 oder 85055) und der Heidelbeerlachs (Artikelnummer 85036 oder 85054). Beide Produkte werden unverpackt und lose an Bedientheken in zahlreichen Märkten verkauft.

Sofortige Maßnahmen ergriffen und betroffene Ware aus dem Markt genommen

Obwohl bei mehreren Analysen der Endprodukte keine Salmonellen mehr festgestellt wurden, hat das Unternehmen vorsorglich und in enger Abstimmung mit den Behörden die betroffene Ware vom Markt genommen. Kunden, die dieses Produkt in den letzten zwei Wochen an einer Bedientheke im Supermarkt gekauft haben und es noch nicht verzehrt haben, werden gebeten, es in den Markt zurückzubringen.

Symptome und Risikogruppen im Zusammenhang mit Salmonellen-Erkrankungen

Laut dem Robert-Koch-Institut äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb weniger Tage nach der Infektion durch Symptome wie Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtes Fieber. In der Regel klingen die Beschwerden von selbst nach einigen Tagen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem schwerere Krankheitsverläufe entwickeln können. Personen, die dieses Lebensmittel konsumiert haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe suchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Es wird jedoch davon abgeraten, sich ohne Symptome präventiv in ärztliche Behandlung zu begeben.

Rückgabe und Erstattung der betroffenen Artikel

Kunden, die diese betroffenen Artikel gekauft haben, sollten sie nicht verzehren. Die entsprechenden Artikel können gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

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