Urlaubsflug annulliert: Die wichtigsten Passagierrechte im Überblick

ByMyriam Nollte

30. Juni 2025
Wenn der Urlaubsflug gestrichen wird, ist das kein Schicksal, sondern ein Rechtsfall. Denn die EU-Verordnung 261/2004 macht Schluss mit hilflos-zuckenden Schultern am Gate. Wer nicht fliegt, kann fordern: Geld zurück, Ersatzbeförderung, Betreuung, bis zu 600 Euro Entschädigung. Klingt gut, hat aber Haken - von Fristen über Ausnahmen bis zur Beweislast. Diese Galerie seziert den Regelkatalog in zehn scharfen Schnitten. Mit Recht, Gesetz und der nötigen Flughöhe. // Foto: Frau am Gate / Foto von Anna Shvets: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-frau-reisen-flughafen-3943882/Wenn der Urlaubsflug gestrichen wird, ist das kein Schicksal, sondern ein Rechtsfall. Denn die EU-Verordnung 261/2004 macht Schluss mit hilflos-zuckenden Schultern am Gate. Wer nicht fliegt, kann fordern: Geld zurück, Ersatzbeförderung, Betreuung, bis zu 600 Euro Entschädigung. Klingt gut, hat aber Haken - von Fristen über Ausnahmen bis zur Beweislast. Diese Galerie seziert den Regelkatalog in zehn scharfen Schnitten. Mit Recht, Gesetz und der nötigen Flughöhe.

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