Mega-Bahnstreik: Das sind Ihre Rechte als Fahrgast

VonFlorian Stickel

12. Mai 2023
Archivbild: "stillstand" by Iroas is licensed under CC BY 2.0.Archivbild: "stillstand" by Iroas is licensed under CC BY 2.0.

Für 50 Stunden will die Eisenbahnergewerkschaft EVG den Bahnverkehr in Deutschland lahmlegen. Ab Sonntag drohen damit massiv Zugausfälle und Verspätungen. Fahrgäste müssen sich nicht nur alternative Reisemöglichkeiten suchen, sie sollten auch ihre Rechte kennen.

Fahrgäste der Deutschen Bahn brauchen bei Streiks immer wieder ein starkes Nervenkostüm, da das Unternehmen aufgrund von Personalmangel zahlreiche Verbindungen streichen muss. Auch Stunden nach Streikende kann es immer noch zu Verspätungen und Ausfällen kommen.

Wenn Sie jedoch an einem Streiktag unterwegs sind, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um dennoch ans Ziel zu gelangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Zunächst sollten Sie sich direkt beim betroffenen Bahn-Unternehmen informieren, ob und welche Verbindungen von dem Streik betroffen sind. Zudem empfiehlt es sich, Belege wie Verspätungsbescheinigungen, Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von entsprechenden Informationen zu sammeln, um im Nachhinein eine Reklamation einzureichen.

Es gibt auch Möglichkeiten, wie Sie trotz des Streiks ans Ziel kommen können. So organisiert die Deutsche Bahn beispielsweise gelegentlich Taxifahrten für Passagiere von größeren Bahnhöfen aus oder ermöglicht Kunden des Nahverkehrs, in Fernverkehrszügen mitzufahren. Sollte die Bahn Sie dennoch nicht an Ihr Ziel bringen können, müssen sie eine Unterkunft organisieren und Ihnen auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof ermöglichen. Auch hier gilt: vorher mit der Bahn abklären.

Bei Verspätungen aufgrund von Bahnstreiks haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fahrgastverordnung. Die Höhe der Entschädigung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Die Verbraucherzentrale weist auch darauf hin, dass diese Ansprüche bei Streiks örtlicher Verkehrsgesellschaften (z.B. Busse, U-Bahnen) nicht bestehen könnten. Dort gebe es in der Regel keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Ticketpreiserstattung.

Archivbild: „stillstand“ by Iroas is licensed under CC BY 2.0.

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